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   FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01 E   

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https://dejure.org/2003,8921
FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01 E (https://dejure.org/2003,8921)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2003 - 11 K 7376/01 E (https://dejure.org/2003,8921)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 11 K 7376/01 E (https://dejure.org/2003,8921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Kulturvereinigung und einem solistisch besetzten Ensemble; Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung; Volkswirtschaftliche Gründe; Beschränkt Steuerpflichtige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Steuerpflicht; Künstler; Freistellung; Steuerabzug; Ausländische Kulturvereinigung; Tanzensemble; Ermessensfehlgebrauch - Ermessensausübung bei der Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler

  • rechtsportal.de

    Beschränkte Steuerpflicht; Künstler; Freistellung; Steuerabzug; Ausländische Kulturvereinigung; Tanzensemble; Ermessensfehlgebrauch - Ermessensausübung bei der Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensausübung bei der Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1551
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.07.1995 - I B 200/94

    Nachforderungsbescheid an beschränkt steuerpflichtige Künstlergruppe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Auch wenn - wie im Streitfall - die Vereinbarung über die künstlerische Auftritte im Inland mit einer Künstlergruppe abgeschlossen wurde, besteht die Besonderheit, dass diese zivilrechtlich zwar Gläubiger der Vergütung im Sinne des § 50 a Abs. 5 Satz 2 EStG ist, nach der Systematik der EStG aber nicht beschränkt steuerpflichtig sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1995 I B 200/94, BFH/NV 1996, 311).

    Im Streitfall sind im Steuerbescheid die einzelnen Ensemblemitglieder mit ihrem Anteil an den Einnahmen anzugeben (vgl. BFH-Beschluss BFH/NV 1996, 311).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Der Senat kann offen lassen, ob der Ausschluss von Solisten und solistisch besetzten Ensemblen mit dem aus Artikel 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Gebot folgerichtiger Ausgestaltung steuerlicher Be- und Entlastungsgrundentscheidungen zu vereinbaren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. März 2002 II BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; vom 30. September 1998 II BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Der Senat kann offen lassen, ob der Ausschluss von Solisten und solistisch besetzten Ensemblen mit dem aus Artikel 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Gebot folgerichtiger Ausgestaltung steuerlicher Be- und Entlastungsgrundentscheidungen zu vereinbaren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. März 2002 II BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; vom 30. September 1998 II BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Für die gerichtliche Prüfung sind diejenigen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise gemäß § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur sog. Ermessensreduktion auf Null BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. April 1978 II BvL 2/75, BverfGE 48, 210, BStBl II 1978, 548 zum Begriff "volkswirtschaftliche Gründe" in § 34 c Abs. 3 EStG entschieden, dass dieser Begriff unter Berücksichtigung von Sinnzusammenhang, Zielsetzung und Entstehungsgeschichte hinreichend konkretisiert sei.
  • FG Münster, 28.10.1997 - 6 K 1659/95

    Steuerfreiheit auch bei Jubiläum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Die Abgrenzung zwischen Kulturvereinigungen und solistisch besetzten Ensemble soll nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht allein auf Grund der Anzahl der Künstler erfolgen, entscheidend sollen vielmehr die Umstände des Einzelfalles sein (vgl. OFD Kiel, Vfg. vom 11. Juni 1998 S 2303 A - St 116, DB 1998, 1692; OFD München Vfg. vom 11. April 2000 S 2303 - 49 St 42, DStR 2000, 1009).
  • FG Hessen, 17.12.1975 - II 828/67
    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01
    Aus der Entstehungsgeschichte von § 50 Abs. 7 EStG lässt sich ableiten, dass volkswirtschaftliche Gründe, die einen Erlass oder eine Pauschalierung rechtfertigen, vorliegen, wenn die Allgemeinheit von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen durch die nachhaltige Förderung gesamtwirtschaftlicher Ziele im Inland einen über das Normalmaß hinausgehenden Vorteil hat (vgl. Herkenroth in Herrmann /Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 50 EStG Anm. 483; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 m. w. N.).
  • BFH, 26.05.2004 - I R 80/03

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Gegen dieses Urteil, das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1551 abgedruckt ist, wenden sich sowohl die "M" als auch das FA mit ihren vom FG zugelassenen Revisionen.
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